hilver – Kurzleitfaden für Helferinnen und Helfer
Grundprinzip
Die Einhaltung der nachfolgenden Regeln gewährleistet, dass Helfende bei über die hilver Plattform der Kommune organisierten Leistungen im Sinne des Solidaritätsgedankens von hilver auftreten und handeln. Sie schützen Hilfesuchende und Hilfeleistende gleichermaßen. Mit der Registrierung bei der hilver Plattform der Kommune (nachfolgend kurz hilver genannt) stimmt die Helferin bzw. der Helfer der Einhaltung dieser Regeln zu.
Allgemeines Auftreten
Helfende treten gegenüber den Hilfesuchenden stets höflich und zuvorkommend auf. Angemessene und saubere Kleidung sind selbstverständlich. Terminabstimmungen müssen einvernehmlich erfolgen und sind anschließend einzuhalten. Bei kurzfristigen Verhinderungen ist eine direkte Absprache mit dem Hilfesuchenden erforderlich.
Der genaue Umfang der Hilfeleistung sollte nach der Annahme durch Helfende telefonisch abgeklärt werden.
Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Hilfeleistung erlangten Informationen über Hilfesuchende sind vertraulich zu behandeln, egal ob diese bewusst oder zufällig erlangt wurden. Dies gilt insbesondere für die Wohnsituation und das soziale Umfeld des Hilfesuchenden.
Dienstleistungen in Finanzangelegenheiten werden über die hilver Plattform nicht angeboten.
Daten, die gemäß der DSGVO vertraulich sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Bei Begleitung von Hilfesuchenden zur Abwicklung von Finanzangelegenheiten nehmen Helfende keine aktive Rolle ein (Geldautomaten, Kontoauszüge sind tabu).
Bei allgemeinen Behördengängen kann der Helfende auf Wunsch des Hilfesuchenden in der Kommunikation mit Behörden und beim Ausfüllen von Formularen unterstützen.
Sauberkeit & Hygiene
Bei akuten Krankheiten müssen Helfende zugesagte Hilfeleistungen möglichst frühzeitig stornieren, damit Ersatz gesucht werden kann.
Bei starken Erkältungssymptomen dürfen Helfende keine Hilfegesuche annehmen.
Alle vom Helfenden ggf. eingesetzten Hilfsmittel müssen in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand sein.
Das Betreten der Wohnung des Hilfesuchenden darf nur mit sauberem Schuhwerk erfolgen, ggf. sind Schuhe auszuziehen.
Entlohnung
Eine Entlohnung ist für die über hilver vermittelten Leistungen nicht vorgesehen. Einzige Ausnahme sind die ggf. in der jeweiligen Gemeinde eingerichteten Pauschalen für Ehrenamtliche. Diese werden über die Gemeinde abgerechnet. Eine Bezahlung durch Hilfesuchende ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Freiwillig gegebene Trinkgelder oder sonstige Zuwendungen sind in kleinem Rahmen statthaft. Die Verhältnismäßigkeit muss dabei in jedem Fall gewährt bleiben. Unverhältnismäßige Zuwendungen sind höflich abzulehnen.
Besonderheiten bei Fahrdiensten
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen für die Aufgabe geeignet, technisch einwandfrei und innen sauber sein.
Helfende holen den Hilfesuchenden an der Wohnungs-/Haustür ab. Sie begleiten zum Fahrzeug und sind beim Ein- und Aussteigen behilflich. Gleiches gilt bei Ankunft am Ziel. Direkte Kosten wie z.B. Parkgebühren trägt der Hilfesuchende. Die Betriebskosten des Fahrzeugs tragen die Helfenden.
Rauchen im Fahrzeug ist für Helfende und Hilfesuchende nicht statthaft.
Grenzen und Rückmeldungen
Helfende können nicht angemessene Hilfegesuche vor Ort ablehnen.
Im Falle von offensichtlichem Missbrauch oder nicht angemessenen Forderungen des Hilfesuchenden klären die Helfenden über den Leistungsumfang und die Grenzen der angebotenen Leistungen auf.
In eigenem Ermessen können Helfende eine Rückmeldung an die koordinierende Stelle in der Gemeinde geben und den Sachverhalt schildern. Weitere Maßnahmen werden dann von dort initiiert.
Wichtig
Sie handeln im Rahmen eines organisierten Ehrenamts über die Kommune.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechstelle vor Ort.
